Forderungsanmeldung
Sie können Ihre Forderung nur beim Insolvenzverwalter anmelden. Uns genügt eine einfache Ausfertigung.
Verwenden Sie bitte das unten angefügte
Formular (PDF) vollständig ausgefüllt.
Die Anmeldung muss Grund und Betrag (in €) der Forderung enthalten (§ 174 InsO). Die Forderungsanmeldung muss nachvollziehbar erkennen lassen, worauf die Forderung genau beruht und welche exakte Höhe sie hat. Unter engen Voraussetzungen kann die Höhe als Schhätzbetrag angegeben werden (§ 45 InsO).
Geben Sie Ihre genaue Firmierung und Rechtsform (z.B. GmbH & Co. KG) sowie gesetzliche Vertreter (Vorstand, Geschäftsführer) an und bezeichnen Sie Ihre zustellungsfähige Anschrift (keine Postfächer).
Geben Sie Ihre Kontoverbindung an, auf die eine ggf. anfallende Qutenzahlung erfolgen soll.
Melden Sie vor dem Anmeldeschluss an. Verspätungen sind ggf. mit Kosten für Sie verbunden (§ 177 InsO), die höher sein können, als die auf Sie entfallende Quote.
Legen Sie als Prozessvertreter eine Vollmacht für dieses Verfahren vor.
Existieren vollstreckbare Titel (Urteile, Vollstreckungsbescheide, vollstreckbare Notarurkunden, KFB usw.), müssen diese im Original beigefügt werden. Sie müssen vom Insolvenzgericht einen Vermerk erhalten (§ 178 Abs.2 Satz 3 InsO).
Eine beanspruchte Forderung aus Vorsatzdelikt ist bei der Anmeldung (§ 174 Abs. 2 InsO) gesondert zu beziffern und zu begründen.
Zeigen Sie beanspruchte Aus- oder Absonderungsrechte umgehend mit getrennter Anmeldung unverzüglich beim Verwalter an, da Sie für Verspätungen und Unterlassungen haften § 28 Abs. 2 Satz 3 InsO).
Hier können Sie sich das
Formular zur Anmeldung Ihrer Forderung (PDF, 12 kB) herunterladen. Achtung: bitte nur per Post versenden!





