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Krisenhilfe/ Sanierung

Unsere Leistungen:

Das Wort Krise hat gerade Konjunktur. Wir helfen, sie zu vermeiden oder zu überwinden. Dabei gilt: Gefahr erkannt, Gefahr gebannt. Je früher, desto besser. Nutzen Sie unsere Symbol interner Link langjährige Erfahrung in der Sanierung von Unternehmen.

Krisenerkennung. Wir bieten Ihnen professionelle Hilfe bei der Erkennung von Krisen und ihrer Ursachen, insbesondere einer objektiven Analyse der leistungs- und finanzwirtschaftlichen sowie rechtlichen und organisatorischen Verhältnisse, ihren Schwächen und ihrem Potential.

Optimierung/ Sanierung. Für eine Optimierung betrieblicher Strukturen und Prozesse bis hin zur Sanierung des Unternehmens entwickeln wir mit Ihnen die Konzepte und setzen sie zusammen um. Dabei nutzen wir neben spezifischen Sanierungsinstrumenten auch verfügbare Fördermittel.

Pflichten. Wir beraten Sie fundiert zu Ihren gesetzlichen Pflichten und drohenden Straf- oder Haftungsgefahren insbesondere bei Insolvenzreife.


Was können wir für Sie tun?

Rufen Sie uns an: ☎ (0341) 33 60 910 ☎ (030) 301 295 60
Schreiben Sie uns: Symbol E-Mail-Link leipzig@pahera.de Symbol E-Mail-Link berlin@pahera.de

  

InsolvenzverwaltungRechtsanwälteRechtsanwälte

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BGH Schild

Haftung des Geschäfts-führers

BGH: Pfändungen auf dem Konto der GmbH begründen nicht die Haftung des Geschäftsführers für Auszahlungen während der Insolvenzreife.

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BGH Gebäude

Strafbare Insolvenz-verschlep-pung

BGH: Der Insolvenzantrag eines Gläubigers lässt die strafbewehrte Insolvenzantragspflicht des Geschäftsführers nicht entfallen.
Nach einer Abweisung mangels Masse ist der Liquidator bei Neuanfall von kostendeckendem Vermögen jedenfalls nicht strafbewehrt zum erneuten Insolvenzantrag verpflichtet.  

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