Zivil- und strafgerichtliche Gutachten
Insbesondere in zivilrechtlichen Haftungsprozessen und in insolvenzspezifischen Strafverfahren ist die Sachfrage entscheidend, ob und wann Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eingetreten sind und ob dies den Betroffenen erkennbar war.
Damit befasste Gerichte beauftragen uns regelmäßig mit der Erstellung von Fachgutachten. Hierin untersuchen wir die Fragen schnell und gründlich sowie orientiert an den aktuellsten rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Vorgaben. Die Ergebnisse stellen wir verständlich und nachvollziehbar dar.




