Zwangsverwaltungen
Das Zwangsverwaltungsverfahren dient zunächst der Befriedigung des betreibenden Gläubigers, betrifft aber auch immer den Eigentümer und daneben regelmäßig Mieter bzw. Pächter. Bei einem grundstücksbezogenen laufenden Geschäftsbetrieb betrifft es eine große Anzahl weiterer Beteiligter.Die Interessen dieser Beteiligten wahrzunehmen und zu koordinieren, übernehmen wir im Verfahren. Dabei begreifen wir uns als Dienstleister für sie
- durch eine enge Kooperation mit dem Gericht, aussagefähige Berichte und entlastende Zuarbeiten mit Rücksicht auf alle individuellen gerichtlichen Wünsche,
- durch verantwortungsvollen Umgang mit der Immobilie und unterstützende Begleitung einer parallel laufenden Zwangsversteigerung,
- durch umfassende Betreuung der Mieter und Pächter.




