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Datenbank

Die von unserer Kanzlei betreuten Insolvenzverfahren -

mit Fristen und Terminen, Verfahrensständen und Quotenaussichten. Als Gläubiger mit angemeldeter Forderung können Sie Ihr Prüfungsergebnis abfragen.

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Insolvenzverfahren (Stichwortsuche)

  

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zu Statistik

Insolvenzen: Statistik

Im Jahr 2008 verzeichneten die Amtsgerichte insgesamt 155.202 Insolvenzen, darunter 98.140 Verbraucherinsolvenzen und 29.291 Unternehmensinsolvenzen. Symbol interner Link mehr

 

Gutachten

Wird ein Insolvenzantrag gestellt, ist in einem Gutachten zu prüfen, ob alle Voraussetzungen für das Verfahren vorliegen. Auf dieser Grundlage kann das Gericht über den Insolvenzantrag entschieden durch Abweisung oder Eröffnung.
 

Eröffnetes Insolvenzverfahren

Der Insolvenzverwalter (in Kleinverfahren: Treuhänder) verwertet das Vermögen des Schuldners, ggf. durch Fortführung des Unternehmens. Danach legt er Schlussrechnung (SR), die vom Gericht geprüft wird. Nach Schlussverteilung der Masse wird das Verfahren aufgehoben.
Bei einer Stundung der Verfahrenskosten sind noch nicht einmal diese von der Masse gedeckt.
 

Masseunzulänglichkeit

Reicht die Masse nicht aus, um die im Verfahren anfallenden Verbindlichkeiten voll zu bedienen, wird Masseunzulänglichkeit angezeigt. Das Verfahren geht weiter, die Masse wird nach strenger Rangordnung verteilt ("Konkurs im Konkurs"). Danach wird das Verfahren eingestellt, falls nicht die Masseunzulänglichkeit wieder entfällt. Bleiben sogar die Kosten des Verfahrens unterdeckt, wird das Verfahren ohne weitere Verwertung eingestellt mangels Masse.
 

Restschuldbefreiung (RSB)

Hat der Schuldner die Restschuldbefreiung beantragt, tritt er für die Zeit nach dem Insolvenzverfahren (nach neuem Recht zusammen 6 Jahre) seine pfändbaren Einkünfte an einen Treuhänder ab, der diese jährlich auf die Gläubiger verteilt. Am Ende kann der Schuldner von den verbliebenen Verbindlichkeiten befreit werden (Entschuldung).
Bei einer Stundung der Verfahrenskosten sind noch nicht einmal diese von der Masse gedeckt.
 

Tabelle

Das zentrale Dokument, in das die angemeldeten Insolvenzforderungen eingetragen werden mit dem Vermerk, ob sie festgestellt oder für den Ausfall festgestellt (wenn noch unverwertete Sicherungsrechte bestehen) oder bestritten (wenn die Hinweise zur Forderungsanmeldung nicht beachtet wurden oder noch Klärung nötig ist) sind. Zu bestrittenen und Ausfallforderungen erteilt der Verwalter nach Klärung einen Berichtigungsvermerk. An der Schlussverteilung nehmen nur voll festgestellte Forderungen teil.
 

Vorläufiges Verfahren

Machen sich schon vor der Entscheidung über die Eröffnung Sicherungsmaßnahmen erforderlich, setzt das Gericht einen vorläufigen Verwalter ein, der die Masse bis zur Entscheidung über das endgültige Insolvenzverfahren sichert.